CALMVALERA GLOBULI HEVERT - Bei nervöser Unruhe und Schlafstörungen 7.5 g Globuli

Vegan
  • Homöopathisches Arzneimittel
  • Vegan
  • Anzuwenden gemäß den homöopathischen Arzneimittelbildern
-27% AVP: 18,98 €

13,95 €

7.5 g 1.860,00 € / 1 kg
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PZN: 13702703
Darreichungsform: Globuli
Hersteller: Hevert-Arzneimittel GmbH & Co. KG

Produktdetails/Produktinformationen CALMVALERA GLOBULI HEVERT - Bei nervöser Unruhe und Schlafstörungen

Wirkstoffe: Avena sativa Dil. D2 / Nux vomica Dil. D5 / Zincum valerianicum Dil. D3

Homöopathisches Nervenmittel

Die Anwendungsgebiete entsprechen den homöopathischen Arzneimittelbildern.

Dazu gehören: Neurasthenie, nervöse Reizbarkeit.

Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung

Soweit nicht anders verordnet, nehmen Erwachsene bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 5 Streukügelchen ein.
Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen.

Bei chronischen Verlaufsformen 1–3-mal täglich 5 Streukügelchen einnehmen. Säuglinge ab 6 Monaten erhalten nach Rücksprache mit einem Arzt nicht mehr als ein Drittel der Erwachsenendosis. Kleinkinder zwischen dem 1. und 6. Lebensjahr erhalten nicht mehr als die Hälfte, Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr erhalten nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis. Jugendliche ab 12 Jahren erhalten die Erwachsenendosis.

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.

Art und Dauer der Anwendung
Calmvalera Globuli Streukügelchen gibt man am besten direkt auf die Zunge und lässt sie im Mund zergehen.
Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung haben, befragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Hinweistexte und Pflichtangaben
Arzneimittel
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.